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   BGH, 15.10.2013 - 1 StR 390/13   

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https://dejure.org/2013,32359
BGH, 15.10.2013 - 1 StR 390/13 (https://dejure.org/2013,32359)
BGH, Entscheidung vom 15.10.2013 - 1 StR 390/13 (https://dejure.org/2013,32359)
BGH, Entscheidung vom 15. Oktober 2013 - 1 StR 390/13 (https://dejure.org/2013,32359)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.04.2013 - 1 StR 586/12

    Pflichtwidrigkeit und Täterschaft bei der Steuerhinterziehung durch Unterlassen

    Auszug aus BGH, 15.10.2013 - 1 StR 390/13
    In den Fällen Ziffer 1 und 2 der Anklageschrift vom 25. November 2011 (Ziffer II. A. 1. der Urteilsgründe) rechtfertigen die bisherigen Feststellungen die Annahme mittäterschaftlicher Begehungsweise nicht (vgl. insoweit auch BGH, Urteil vom 9. April 2013 - 1 StR 586/12 Rn. 43 mwN).
  • BGH, 09.09.1997 - 1 StR 730/96

    Landfriedensbruch (keine einschränkende Auslegung der formellen

    Auszug aus BGH, 15.10.2013 - 1 StR 390/13
    Der Senat hat daher das Verfahren aus prozessökonomischen Gründen (vgl. BGH, Beschluss vom 9. September 1997 - 1 StR 730/96, BGHSt 43, 237) auf Antrag des Generalbundesanwalts gemäß § 154 Abs. 2 StPO insoweit eingestellt und den Schuldspruch entsprechend geändert.
  • BGH, 28.10.2004 - 5 StR 430/04

    Entbehrliche Zurückverweisung bei Urteilsaufhebung nach § 354 Abs. 1b Satz 1 StPO

    Auszug aus BGH, 15.10.2013 - 1 StR 390/13
    Die nunmehr gebotene Gesamtstrafenbildung aus den verbleibenden, jetzt rechtskräftigen Einzelstrafen für die Fälle 3 und 4 der Anklageschrift vom 25. November 2011 (Ziffer II. A. 2. der Urteilsgründe) sowie Fall II. B. der Urteilsgründe obliegt somit dem nach § 462a Abs. 3 StPO zuständigen Gericht (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2004 - 5 StR 430/04).
  • BGH, 10.10.2006 - 1 StR 377/06

    Beweiswürdigung (Erörterungsmangel); vollendetes Handeltreiben in nicht geringer

    Auszug aus BGH, 15.10.2013 - 1 StR 390/13
    Eine Verweisung auf das Beschlussverfahren nach §§ 460, 462 StPO kann auch dann erfolgen, wenn - wie hier - im Revisionsverfahren eine oder mehrere Einzelstrafen durch Einstellung in Wegfall kommen und nur deshalb über die Gesamtstrafe neu zu befinden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2006 - 1 StR 377/06 mwN; Beschluss vom 16. November 2004 - 4 StR 392/04, NStZ 2005, 223).
  • BGH, 16.11.2004 - 4 StR 392/04

    Anwendbarkeit des § 354 Abs. 1 b Satz 1 StPO auch bei Teileinstellung nach § 154

    Auszug aus BGH, 15.10.2013 - 1 StR 390/13
    Eine Verweisung auf das Beschlussverfahren nach §§ 460, 462 StPO kann auch dann erfolgen, wenn - wie hier - im Revisionsverfahren eine oder mehrere Einzelstrafen durch Einstellung in Wegfall kommen und nur deshalb über die Gesamtstrafe neu zu befinden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2006 - 1 StR 377/06 mwN; Beschluss vom 16. November 2004 - 4 StR 392/04, NStZ 2005, 223).
  • BGH, 13.01.2022 - 6 StR 469/21

    Revision im Strafverfahren: Nachträgliche Gesamtstrafenbildung durch das

    Es ist anerkannt, dass dieser Weg auch dann beschritten werden kann, wenn über eine Gesamtstrafe nur deshalb neu zu befinden ist, weil im Revisionsverfahren eine oder mehrere Einzelstrafen durch Einstellung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. November 2004 - 4 StR 392/04; vom 15. Oktober 2013 - 1 StR 390/13) oder Freispruch (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2006 - 1 StR 377/06) weggefallen sind (vgl. Sander, NStZ 2016, 656, 663).
  • BGH, 13.03.2014 - 4 StR 537/13

    Aufhebung einer Einzelstrafe bei Aufrechterhaltung des Gesamtstrafausspruchs

    Eine Verweisung auf das Beschlussverfahren nach §§ 460, 462 StPO kann auch dann erfolgen, wenn - wie hier - im Revisionsverfahren eine oder mehrere Einzelstrafen durch Einstellung in Wegfall kommen und nur deshalb über die Gesamtstrafe neu zu befinden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Oktober 2013 - 1 StR 390/13; Beschluss vom 16. November 2004 - 4 StR 392/04, NStZ 2005, 223).
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